Klare Antworten auf Ihre Fragen rund um KFZ-Service.
Nein. Laut EU-Gruppenfreistellungsverordnung dürfen Sie Ihr Fahrzeug in jeder qualifizierten freien Werkstatt warten lassen, ohne die Herstellergarantie zu verlieren.
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden. Für dringende Fälle versuchen wir, noch am selben Tag einen Platz zu finden.
Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Hauptuntersuchung. PKW müssen nach dem 3. Zulassungsjahr alle 2 Jahre begutachtet werden. Als autorisierte Begutachtungsstelle führen wir die Prüfung durch und stellen die Plakette direkt aus.
In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbedingungen. Die Faustregel "O bis O" (Oktober bis Ostern) hat sich bewährt.
Ja, immer. Wir erstellen vor jeder Reparatur einen schriftlichen Kostenvoranschlag und beginnen keine Arbeiten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.